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Google Analytics
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Stornobedingungen:
Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Für die Wirksamkeit seines Rücktritts ist maßgeblich der Zugang seiner Erklärung bei Divers Destination KG Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung sind ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Divers Destination KG kann den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung des Rücktrittszeitpunktes für jeden angemeldeten Teilnehmer wie folgt pauschalieren:
a) Stornierung bis zu 50 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung einer Bearbeitungspauschale von € 150.- an den Vermieter
b) Stornierung 49 bis zu 35 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 40 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter
c) Stornierung 34 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 80 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter
d) weniger als 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 100 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch eine Reiserücktrittskostenversicherung zu deren Bedingungen schützen.
Bei Vermittlungen haben die AGB des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit.
Bis 10 Tage vor Reisebeginn kann der Kunde seine Rechte aus dem Reisepauschalvertrag auf einen Dritten übertragen. Die dadurch entstehenden tatsächlichen Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Divers Destination KG kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Bei eintreten von unvorhersehbaren Ereignissen wie etwa Unfall, technische Problem, und weitere, kann "Divers Destination KG“ die Buchung ohne Ersatzleistung stornieren.
Preisänderungen aus Gründen, die nicht vom Willen der Firma „Divers Destination KG“
abhängig sind, stellen keinen automatischen und somit stornogebührenfreien
Rücktrittsgrund dar. Solche Gründe sind Änderungen der Wechselkurse,
Tarife, Gebühren, Abgaben, Steuern, Treibstoffkosten etc.
"Divers Destination KG"
weist ausdrücklich darauf hin, dass die
Möglichkeit auf diverse Nebenkosten welcher Art auch immer vom Teilnehmer
selbst zu tragen sind.
Die vom Teilnehmer gegebenenfalls genannten Ersatzpersonen akzeptieren
diese Hinweise vollinhaltlich.
Im Falle eines Rechtsstreits gilt als Gerichtsstand Graz unter Anwendung
der Vorschriften (lt. Bestimmungen des Artikels §977 u.§988
des Gesetzes) als maßgebliches Recht.